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Das Inhaltsverzeichnis finden Sie auf Seite 9 !

Offener Brief an die

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

in Sachen

 

GFE - Group  Nürnberg   ( BHKW )

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einem längeren Auslandaufenthalt musste ich heute zu meiner grossen Überraschung feststellen, dass Sie die Verfahren gegen die GFE-Group immer noch nicht eingestellt haben !

Wie Ihnen bekannt ist, habe ich schon Anfang Dezember 2010 daraufhingewiesen, dass es viele Verdachtsmomente dafür gibt, dass die Staatsanwaltschaft, das Fernsehen sowie die Presse in ein Verfahren gegen die GFE-Group hineingezogen wurden oder - wie damals ausgeführt - " missbraucht " wurden.

Meine Homepage   www.hans-ullrich-strunk.de , die ich während meines Auslandaufenthaltes gesperrt hatte, ist wieder im ( erweiterten ) Umfang zugänglich.

 

 

Zur Sache :

 

 

Ich möchte nochmals deutlich zum Ausdruck bringen

- wenn gewünscht auch in einer eidesstattlichen Versicherung -

dass die Ausführungen auf der Homepage der GFE-Group  www.gfe-info.de   vom 17.01.2011 zutreffend sind, was den Vorwurf des " bandenmässigen Betrugs " betrifft.

Ich bin weiterhin bereit darüber Zeugnis abzulegen, dass die Angaben im Prospekt der GFE hinsichtlich des Verbrauches an Pflanzenöl mit dem dort angegebenen Wert von 0,135 l / kWh problemlos technisch realisierbar sind, weil wesentlich niedrigere Werte bereits im Jahr 2009 und früher realisiert wurden, was auch der technische Fortschritt in der Motorentechnik für Dieselfahrzeuge belegt.

 

 

Darüberhinaus bin ich bereit Zeugnis darüber abzulegen, dass die GFE bei ordnungsgemässer Wirtschaftsführung mit dem im Internet genannten Guthaben von ca. 30 Mio. EURO problemlos in der Lage ist bis zu 800 Container mit BHKW von insgesamt 150 kW elektrisch auszurüsten und an das öffentliche Stromnetz anzuschliessen. Diese Aussage wollen Sie bitte vor dem Hintergrund sehen, dass wir seit Ende September 2010 mit einem BHKW des Typs " GFE 2010 / 100 kW " arbeiten, welches an ein 120 kW Messfeld angeschlossen ist. Dieses BHKW wird mit 75 kW elektrisch betrieben.

 

 

 

Darüberhinaus erstaunt mich doch sehr, dass Sie das Verfahren gegen die GFE-Group immer noch betreiben, obwohl doch aus der Rechtslage eindeutig hervorgeht, dass bei der GFE ein " Vorwurf der Zweckentfremdung  von Anleger-Geldern " überhaupt nicht greifen kann !

Insofern die Informationen zutreffen, die man im Internet findet, hat die GFE ca. 50 Mio EUR an Kaufpreiszahlungen erhalten.

Davon wurden mindestens 30 Mio. EUR bisher auf den Konten der GFE arrestiert.

Legt man die Erkenntnis zugrunde, welche sich auf meiner Homepage findet, dann benötigt die GFE im Schnitt lediglich ca. 30 % der Kaufpreiszahlung um einen Container mit BHKW zu bestücken und diesen an das öffentliche Netz anzuschliessen.

Hieraus ergibt sich die folgende rechtliche Situation :

So wie die Käufer einen Anspruch haben auf die Erfüllung ihres Kaufvertrages, so hat die GFE Anspruch auf die Erfüllung des Pachtvertrages.

 

Wenn somit ein Unternehmen der GFE das / die BHKW nicht liefert, dann kann der Pächter auch aus der nichtvorhandenen Anlage keinen Nutzen ziehen.

Der Pächter zahlt dann auch keine Pacht, wodurch dem Verpächter ein Schaden entsteht.

Er fordert somit von der betreffenden Firma der GFE-Group Schadenersatz,

 ===> der auch problemlos gewährt wurde !!!

 

Andererseits muss jeder Käufer wissen, dass er im Falle einer Kündigung seines Vertrages riskiert nur 30 % seiner Kaufpreiszahlung zu erhalten, da die betreffende GFE-Firma ihrerseits Schadenersatz aus entgangenem Gewinn fordern kann.

 

 

Diese Rechtslage ist unstrittig !!

 

 

Was ist also dann mit dem " Vorwurf der Zweckentfremdung von Geldern der Anleger " ??

Hierzu muss klargestellt werden, was die Staatsanwaltschaft dann ja auch sofort getan hat, dass es nicht um Gelder geht, die in einen Fond oder eine Gesellschaft eingelegt wurden, sondern um Zahlungen eines Kaufpreises bzw. um Anzahlungen auf einen Kaufpreis.

Diese Gelder sind der jeweiligen GFE Gesellschaft zugeflossen. Nimmt diese GFE-Gesellschaft einen Teil dieser Gelder oder sogar die gesamten Kaufpreiszahlungen ( was im Fall der GFE  n i c h t  zutreffend ist, s.o. 30 Mio. auf Konten vorhanden ) für andere Zwecke, dann ist dies solange kein strafrechtlich relevanter Tatbestand, als die GFE-Gesellschaft ihren Verpflichtungen aus Kaufvertrag gegenüber dem Käufer in vollem Umfang nachkommt.  

Verletzt sie hierbei die Rechte des Käufers, z.B. durch eine Überschreitung des vereinbarten Liefertermines, dann macht sie sich schadenersatzpflichtig. Ersetzt sie diesen Schaden dem Käufer, dann kann der Käufer keine weiteren Forderungen stellen. Kündigt er, dann haftet er ( s.o.) der GFE für den entgangenen Gewinn.

Strafrechtlich relevant wird dies nur, wenn der Verkäufer ( GFE ) soviel Geld abzweigt, dass man davon ausgehen kann, dass der betreffenden GFE-Firma die Erfüllung des Kaufvertrages unmöglich wird.

 

Relevant wird dies allerdings erst dann, wenn es der verpflichteten GFE-Firma ( Verkäufer ) nicht möglich ist, die ausgelagerten Gelder auf zivilrechtlichem Wege zurück in die GFE- Firma zu holen.

 

 

 

FAZIT :

 

 

ich ersuche die Staatsanwaltschaft nochmals ausdrücklich sämtliche Verfahren gegen die GFE-Group s o f o r t einzustellen damit weiterer Schaden vermieden wird, der z. B. dadurch entsteht, dass es der GFE mbH nicht möglich ist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückzuziehen !

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals deutlich zum Ausdruck bringen, dass die Staatsanwaltschaft m.E. in Angelegenheiten GFE-Group "missbraucht" wurde.

Insofern gehe ich davon aus, dass  a l l e  Verfahrensbeteiligten im Zuge der Einstellung sämtlicher Verfahren gegenüber der GFE- Group seitens der Staatsanwaltschaft mit mir darin übereinstimmen keine weiteren rechtlichen Schritte irgendwelcher Art zu unternehmen !!!

 

 

Wir brauchen einen starken Rechtsstaat, der Recht und Ordnung garantiert. 

 

 

Wir brauchen aber weiterhin auch eine leistungsfähige GFE, die Menschen für ihre Ziele begeistern und zur Mitwirkung animieren kann -- und hierbei eine klare, für jeden erkennbare Geschäftspolitik betreibt - so wie dies im letzten Abschnitt der Ausführungen auf der Homepage vom 17.01.2011 zum Ausdruck kommt :

" Bitte unterstützen Sie uns auf diesen Weg weiterhin. Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten – auf friedliche Weise für eine bessere gemeinsame Zukunft. Dies war und ist schon immer ein Ansinnen der GFE gewesen und soll es auch in Zukunft bleiben!

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans Ullrich Strunk

Postfach 1221

D-57621 Hachenburg                                  hu_strunk at web.de

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