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Das Inhaltsverzeichnis finden Sie auf Seite 9 !

Fragen an die Justiz

Ist es zutreffend, dass Ihnen spätestens Mitte Dezember 2010 mehr als genügend Beweise dafür vorlagen, dass sämtliche Anschuldigungen aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nr. 14 / 10 vom 30.11.2010, in der überarbeiteten Fassung vom 07.12.2010, nicht mehr haltbar waren ? 

Wenn ja, warum haben Sie das Ermittlungsverfahren gegen die GFE-Group nicht spätestens Mitte Dezember 2010 zu Lasten der Staatskasse eingestellt ?

Wenn nein, welche schwerwiegenden Verdachtsmomente rechtfertigen die Inhaftierung der Beschuldigten bis dato ? 

 

 

Ist Ihnen klar, dass Sie sich durch die Weiterführung des Verfahrens über Mitte Dezember 2010 hinaus der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGb. schuldig gemacht haben könnten ?

 

 

Ist Ihnen klar, dass in Bezug auf die immer noch inhaftierten Personen insofern ein besonders schwerer Fall von Freiheitsberaubung vorliegen könnte ?

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Ist es zutreffend, dass eine dieser Personen vor kurzem auf freien Fuss gesetzt ?

Wenn ja, warum nur eine Person und nicht alle ?

 

 

Ist es zutreffend, dass während des Ermittlungsverfahren ominöse Transferzahlungen vorgenommen wurden, weswegen auch Mitarbeitern der GFE die gewünschte Kontoeinsicht verwehrt wurde, obwohl hierfür  k e i n  Rechtsgrund vorlag ?

Steht die Freilassung dieser Person in irgendeinem Zusammenhang mit diesen Transferzahlungen ?

 

 

Ist es richtig, dass die Informationen, die in den Medien auftauchen, von Ihnen stammen ?

Beispiele :

Uwe Ritzer ( Süddeutsche ) hat Kenntnis von 4,6 Mio, welche in die Schweiz verschoben worden sein sollen !

Die Nürnberger Zeitung zitiert aus einem Gutachten des TÜV Rheinland, welches die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hat !  

Herr Wraneschitz weis immer besonders gut Bescheid, genauso wie Gomopa und die Abendzeitung. Gomopa und auch Herr Gailfuß haben anscheinend vorab bereits Kenntnis gehabt von den Vorgängen des 30.11.2011  lange  v o r   der Razzia gegen die GFE-Group !

Diese Liste lässt sich beliebig fortsetzen --- z.B. " Geständnis ??? " René T. usw. !

Wenn diese und andere Informationen   n i c h t    von Ihnen stammen, von wem stammen diese Informationen dann ?

 

Sind Gerüchte zutreffend, dass Sie Herrn René T. unter Druck gesetzt haben, ihm einen " Deal " angebotenen bzw. eine Art " Kronzeugenregelung " in Aussicht gestellt, im Hinblick auf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und sein Geständnis ?

Wenn nein, hat René T. den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und sein Geständnis völlig unbeeinflusst, aus freien Stücken und nach seiner eigenen Willensbildung gemacht ?

Ist es möglich, dass Herr René T. sich hierzu bei unserem Podiumsgespräch ( siehe unten ) frei und uneingeschränkt äussern kann, indem Sie ihn, wie die anderen Inhaftierten dann natürlich auch, hierzu sofort auf freien Fuss setzen ?     

Sind Sie - wie wir - auch der Ansicht, dass die Medien sehr einseitig und in einem hohen Maße destruktiv über die GFE berichten ?

Könnten Sie sich vorstellen, dass da eine kriminielle Vereinigung zum Schaden der GFE-Group dahinter steckt ( siehe " Meine Strafanzeige " auf S. 5 dieser Homepage ) ?

Kann es sein, dass das Grundprinzip der " Unschuldsvermutung " nicht mehr gültig ist ?

 

 

Stimmen Sie mir zu, dass Ihre Ermittlungen seit Mitte Dezember 2010 den Eindruck erwecken, als wollten Sie in jedem Fall und mit jeglichen Mitteln unbedingt die Schuld der GFE beweisen ?

 

 

Kann es sein , dass meine Zeugenaussage vom 25.01.2011 erst in der Hauptverhandlung Verwendung finden wird ?

Ist Ihnen mein Schriftsatz bekannt, wo ich schon Anfang Dezember 2010 der Justiz meine Bereitschaft bekundet habe, dass ich gerne eine - auch eidesstattliche - Erklärung zu den gegen die GFE erhobenen Beschuldigungen abgeben würde ?

 

 

 

Stimmen Sie mir zu, dass die Ignoranz von Ihrer Seite aus in dieser Angelegenheit den Verdacht erhärtet, den ich in meiner Strafanzeige niedergelegt habe ?  

Wie kann es sein, dass die Ansprüche des vorläufigen Konkursverwalters in Höhe von ca. 500.000 EUR aus dem Guthaben der GFE bedient werden konnten ?

 

 

Diese Konten sind doch arrestiert - oder ?

 

 

Sollte dies nicht mehr der Fall sein, dann ist es doch sicherlich möglich auch andere berechtigte Interessenten zu bedienen, z.B. die Krankenkasse ( weil sonst das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE Production GmbH eröffnet wird !), die Mitarbeiter ( oder haben die auch mit betrogen, Potemkinsche Dörfer gebaut und Gelder zweckentfremdet ) und die Kunden, welche wegen ausbleibender Pachtzahlungen vor dem Ruin stehen ( siehe Anfang von Seite 5 auf dieser Homepage ) ?

Welcher Richter hat die Verfügung zugunsten des vorläufigen Verwalters genehmigt ?

Ist es richtig, dass Sie die Preiserhöhung der GFE aus August 2010 und die geplante Preiserhöhung der GFE zum 01.12.2010 zum Anlass nehmen wollen Ihren Betrugsverdacht zu untermauern ?

Ist Ihnen bekannt, dass die Ankündigung einer Preiserhöhung oder auch einer Preissenkung absolut marktgängige Regularien sind mit denen z.B. die Mineralölindustrie seit Jahrzehnten äussert erfolgreich operiert ?

 

 

Oder haben Sie Ihren Heizöltank noch nie prompt gefüllt, wenn in der Presse zu lesen war : " Heizöl wird erheblich teurer ! " ?

Haben Sie noch nie die Schlangen an den Tankstellen gesehen, wenn es mal wieder lautet : " Preis bald bei 1,77 EUR / Liter " - wie es erst gerade mal wieder zu lesen war - oder : " Hast Du schon gehört bei .... nur 1,41 Eur / l, wo  heute morgen noch 1,49 Eur / l stand ! " ?

Was ist so gravierend an und in Ihren Beschuldigungen, dass Sie dieses Ermittlungsverfahren in dieser Art bis dato so führen ?

Meinen Sie nicht, ich hätte mittlerweile mehr als genügend Beweise vorgelegt, dass Sie ab Mitte Dezember auf einem Weg sind, der für die Justiz und somit für unseren Rechtsstaat geradewegs in den Abgrund führt ?

Was gibt es sonst noch an Beschuldigungen ?

Bitte nennen Sie mir Ihre Beschuldigungen -  aber bitte richtig " dicke Dinger ", die Ihr Vorgehen rechtfertigen und keine Kinkerlitzchen, denn dafür braucht man keine 3 Staatsanwälte und 150 Kripobeamten einzusetzen - und dies monatelang - oder ?

 

 

Ist von Ihren Beschuldigungen überhaupt noch etwas übrig ??

 

 

Haben Sie evtl. sogenannte  " Zufallsfunde " gemacht ?

 

 

Wenn ja, rechfertigen diese " Zufallsfunde " Ihr Vorgehen von Mitte Dezember bis heute ?

 

 

Ist Ihnen bekannt, dass Sie sich mit dem in der Nürnberger Zeitung vom 15.01.2011 auf Seite 15 veröffentlichten " Wirkungsgrad von unter 34 % " geradezu lächerlich gemacht haben, weil in diesem Artikel ausdrücklich erwähnt wird " Doch der TÜV Rheinland, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft... " ?

Ist die dazu angestellte, folgende Berechnung richtig ?

100 kWh elektrisch sind 360 MJ.

1 kg Pflanzenöl hat einen Heizwert ( Wärmeenergie ) von 35 MJ.

Der Wirkungsgrad von 34 % besagt, dass nur 34 % des eingesetzten Pflanzenöls in elektrische Energie gewandelt wird.

 

Also brauche ich für z.B. 100 kWh elektrisch = 360 MJ fast 3 x soviel an Wärmeenergie, präzise  360 MJ / 0,34  = 1.059 MJ.

 

Dies entspricht einem Pflanzenöleinsatz von  1.059 MJ / 35 MJ/kg =  30,25 kg, was dann umgerechnet über das spezifische Gewicht einem Verbrauch von ca.  32,5 l / 100 kWh ergibt oder  0,325 l / kWh !!!

 

Dies ist schlicht und einfach fast  50 % mehr als man bei Diesel braucht, wenn man sich auf die Herstellerangaben bezieht !!

Ist Ihnen bekannt, dass es ein Gutachten gibt, welches ausweist, dass man bei Pflanzenöl weit weniger verbraucht als vergleichsweise bei Diesel - und dies ohne irgendwelche Modifikation am Motor des BHKW - nur über die entsprechende Vorwärmung des Pflanzenöls, was ohnehin notwendig ist wegen den unterschiedlichen Viskositäten zwischen Pflanzenöl und Diesel ?

 

Ist Ihnen bekannt wie die Realität heute bei anderen Firmen bereits aussieht, die mit Pflanzenölvorwärmung fahren ?

 

Die fahren z.B. 150 kWh elektrisch mit 28 Litern / h und verbrauchen somit 0,187 l / kWh,  fast die Hälfte von dem, was die Fachleute vom TÜV Rheinland gebraucht haben  !!

 

 

 

Kann es sein, dass Ihnen nach wie vor unbekannt ist, dass die BHKW der GFE mit Pflanzenöl und Wasser betrieben werden, wodurch sich der Verbrauch enorm senken lässt - oder wurde dies in dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten bereits berücksichtigt ?

Wenn ja, woher hat der TÜV Rheinland dann überhaupt die Kenntnisse, wie so etwas geht ??

 

 

Wie beurteilen Sie die Fachkompetenz einer Justiz, die

 

" Anleger " nicht von " Käufern " unterscheiden kann ?

 

gar nicht weis, was so ein 150 kW BHKW eigentlich beim Wettbewerb im Sommer 2010 gekostet hat und heute kostet, weshalb man auch gar nicht mitgekriegt hat, dass die GFE nicht nur der innovativste sondern auch der preiswerteste Anbieter war --- und dies bei den damals schon sehr hohen Gewinnspannen ( Beispiel : BHKW-150 kW -Einkauf für ca. 15.000 EUR und Verkauf für ca. 110.000 EUR ) ?

gar nicht weis, was so ein BHKW eigentlich generell an Pflanzenöl verbraucht,- geschweige denn auf Basis der innovativen Technologien der GFE überhaupt noch benötigt ?

sich mit Personen und Insitutionen einlässt, deren Fachkompetenz scheinbar noch schlechter ist, als die eigene, wie meine Recherchen im Internet und in der Presse deutlich zeigen ?

 

 

 

Stimmen Sie mir zu, dass ein objektiver Aussenstehender, der das Szenario um die GFE-Group aufmerksam verfolgt, wozu er sich in den Medien und im Internet ebenso informiert wie auf meiner Homepage, den Eindruck gewinnen könnte, dass hinter all den Vorgängen um die GFE-Group eine gewisse Methode steckt ?

Halten Sie für möglich, dass bestimmte Personen bzw. Interessengruppen die Zerstörung der GFE von langer Hand geplant haben ?

Ist hieraus evtl. auch das nahtlose Ineinandergreifen von Hetzkampagne im Internet, Razzia, ZDF-Bericht und destruktiver Pressearbeit  zu erklären ?

 

 

 

 

Sind Sie sich eigentlich bewusst, wie groß das Leid der Menschen ist, die im Grunde immer hinter der GFE standen und dies auch heute zu einem großen Teil noch tun ?

Sind Sie nicht auch der Ansicht, dass meine offenen Fragen vor dem Hintergrund von Arbeitsplatzverlust, drohender Insolvenz, Rufschädigung, Ehrabschneidung und einem wirtschaftlichen Schaden für die GFE und ihre Geschäftspartner in Multi-Millionenhöhe eigentlich noch sehr sanft formuliert sind ?

Sind Sie bereit sich kurzfristig einem öffentlichen Podiumsgespräch zu stellen und dieses den Medien dann auch umgehend mitzuteilen ?

Möchten Sie bei dem geplanten Meeting am Samstag, den 12. Februar, in der Metropolregion Nürnberg gerne dabei sein ?

Lassen Sie es mich wissen !

Hans Ullrich Strunk   Postfach 1221    57621 Hachenburg    hu_strunk at web.de

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